HYUNDAI PNS

Nachhaltigkeitsmanagement

Führungskräfte und Mitarbeiter müssen gemäß den Richtlinien für ethisches Management Bericht erstatten. Wenn sie jedoch nicht im Text angegeben sind oder die Möglichkeit von Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation besteht, wenden Sie sich an das Ethikmanagementbüro. Das Unternehmen betreibt verschiedene Kanäle der internen Berichterstattung, damit ein ethisches Management implementiert werden kann. Die Berichterstattung erfolgt in Anonymität.

  • SCHRITT 1

    Bericht einreichen

    Berichterstattung von unethischen Verhaltensweisen durch Online- und Offline-Quellen.

    Überprüfung von den Inhalt von unethischem Verhalten.

    Dokumentation und Aufzeichnung von Berichten über Mängel oder Verstöße als separate Dateien / Fälle.

    Nach Bestätigung des Berichtsinhalts wird der Informant innerhalb von 3 Werktagen über den Eingang informiert.

  • SCHRITT 2

    Fallinspektion

    Wenn der Untersuchungsplan bestätigt ist, beginnt die Untersuchung in geschlossener Weise.

    Grundsätzlich werden Berichte über unethisches Verhalten von Mitarbeitern vom Ethics Management Office untersucht.

    Eine Untersuchung in Begleitung eines Rechtsanwalts einer Anwaltskanzlei wird auf der Grundlage von Tatsachen unethischen Verhaltens durchgeführt.

    Whistleblower und ihre Aussagen werden vertraulich behandelt.

    Wenn die Vertraulichkeit nicht garantiert ist, erfolgt sie nach Zustimmung des Berichterstatters.

  • SCHRITT 3

    Spezielle Ethikkommission - Prüfung, Bewertung und Überprüfung

    Die Mitglieder der Sonderethikkommission müssen nach Abschluss der Untersuchung eine Begründung des Falls einreichen.

    Die Sonderethikkommission, die den Fall prüft, besteht aus nicht mehr als 5 (fünf) Mitgliedern, darunter 1 (ein) Vorsitzender.

    Nach Abschluss der Beratung wird ein schriftliches Dokument zur Beratung durch den Sonderausschuss für Ethik erstellt (fünf Jahre in einer Akte aufbewahrt).

    Die Sonderethikkommission prüft die Auszeichnung für Whistleblower.

  • SCHRITT 4

    Einberufung des Personalausschusses

    Der Geschäftsführer überprüft die Inspektion und Bewertung durch die Sonderethikkommission. Auf der Grundlage der Überprüfung wird der Personalausschuss einberufen.

    Der Personalausschuss prüft die vom Sonderethikausschuss angesprochenen Disziplinen und Entwürfe und gibt dem Angeklagten Gelegenheit, sich auf den Vorwurf zu berufen.

    Der Disziplinarmaßnahmenplan für Verstöße muss die Meinung von Anwaltskanzleien widerspiegeln, und der Umfang der Disziplinarmaßnahmen richtet sich nach Artikel 78 Absatz 1 der Beschäftigungsregeln.

    Ein Disziplinarmaßnahmenplan für einen verletzenden Mitarbeiter wird entsprechend dem Ruf des Unternehmens, dem Kredit- und Verlustniveau erstellt.

    Der Personalausschuss prüft die Fälle gründlich und teilt dem HR-Team die Strafen mit.

    Der Personalausschuss legt die Belohnung für den vom Sonderethikausschuss beratenen Whistleblower fest.

  • SCHRITT 5

    Disziplin und Benachrichtigung

    Das Ethikmanagementbüro antwortet dem Hinweisgeber auf die vom Personalausschuss festgelegten Angelegenheiten.

    Das HR-Team ist dafür verantwortlich, dem Täter die festgestellten Disziplinarangelegenheiten mitzuteilen.

    Das Ethikmanagementbüro bewahrt Dokumente und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bewertung, Inspektion, Untersuchung oder Überprüfung auf.

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